Prüfungsziele
Die jeweilige Zielsetzung ist stark von der aktuellen Prüfung abhängig. Die verschiedenen Zielsetzungen definieren wir wie folgt, um mit unseren Mandanten ein gemeinsames Verständnis sicherzustellen. Alle drei Zielsetzungen tragen dazu bei, die Angemessenheit und Funktionsfähigkeit und damit die Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems zu verbessern.
a) Wirtschaftlichkeit
Bei einer Analyse der Wirtschaftlichkeit wird untersucht, ob Organisationsstrukturen, Prozesse und Systeme effizient und effektiv ausgestaltet sind und die Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung der Geschäftsanforderungen sichergestellt wird. Des Weiteren wird dabei die Zukunftssicherheit untersucht, um sicherzustellen, dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, um den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und entgegenzuwirken.
b) Zweck- und Ordnungsmäßigkeit
Bei der Prüfung der Zweck- und Ordnungsmäßigkeit soll festgestellt werden soll, ob Vorgänge einer Norm entsprechen bzw. normgerecht durchgeführt werden. Der Sollzustand der Zweck- und Ordnungsmäßigkeitsprüfung wird durch gesetzliche und interne Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Organisationsrichtlinien und Arbeitsanweisungen etc.) definiert. Sofern keine eindeutigen Vorgaben vorliegen, werden die Sachverhalte durch uns anhand der allgemeinen Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns bewertet.
c) Funktionsfähigkeit / (Prozess-) Sicherheit
Es wird geprüft, ob einerseits durch unternehmensinterne Richtlinien und Anweisungen ein ausreichendes Sicherheitsniveau gewährleistet ist und die Richtlinien und Anweisungen andererseits wirksam sind und eingehalten werden.